Hochwasser 2021 – was lernt uns das?

Mit dem Abstand von fünf Wochen wird zunehmend über die Abarbeitung der Lage in den deutschen Hochwassergebieten räsoniert – durchaus vielerorts nicht zu Unrecht, denn das, was da teilweise von den zuständigen Behörden abgeliefert worden ist, war grottenschlecht. Daran gibt es nichts zu deuteln!
Dennoch: auch manche Kritik ist überzogen, manchmal interessengeleitet und vielfach insbesondere von jeder Sachkenntnis ungetrübt!

Was wird nicht gesehen oder nicht beachtet?
Manche Kritiker verkennen, dass es „den Katastrophenschutz“ als Instrument oder Organisation nicht gibt. Katastrophenschutz ist anders als z.B. die Bundeswehr keine irgendwie geartete „Truppe“, sondern eine Arbeitsform. Im Katastrophenschutz arbeiten ganz viele Akteure des täglichen Lebens mit, es gibt aber keine zusätzlichen Humanressourcen namens „Katastrophenschutz“, die irgendwo kaserniert parat stehen und dann auf Knopfdruck zum Leben erweckt und in den Einsatz gebracht werden können. Katastrophenschutz ist vielmehr die Umstellung des Verwaltungshandelns auf die besondere Situation einer Großschadenslage mit den dann erforderlichen geänderten Strukturen und Arbeitsformen.

Und hier „liegt bereits der erste Hase im Pfeffer“: gerade diejenigen Funktionsträger, die in einer solchen Situation den „kommandierenden General des Katastrophenschutzes“ darstellen, nämlich die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, haben sich vielfach in der Vergangenheit vor der erforderlichen Qualifizierung für diese Aufgabe gedrückt, entweder weil es ja noch so viele andere wichtige Aufgaben gab oder aber weil solche Lagen ja eigentlich nicht vorkommen und warum soll man dann … oder vielleicht auch, weil sie Sorge hatten, sich schlicht und einfach vor ihren „Mitstreitern“ aus Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die an den Landesfeuerwehrschulen und Schulen der Hilfsorganisationen diese Führungskräftequalifikation bereits erworben haben und die bei Ausbildungen und Übungen dann dabei sind, nicht als unwissende Figuren zu blamieren. Nun gut – dann blamiert man sich halt im tatsächlichen Einsatzgeschehen, wie ja nun auch in den vergangenen Wochen zu beobachten, und setzt dabei Menschenleben und bedeutende Sachwerte aufs Spiel! Dass es dabei auch ganz hervorragende Leistungsträger gibt, sei nicht verschwiegen – aber: in ihrer Mehrzahl müssen die Verwaltungschefs sich besser als bisher auf diese Aufgabe vorbereiten!

Ein zweiter „im Pfeffer liegender Hase“ kommt dann bald hinterher: in der Tat ist die heutige Gefahrenabwehrstruktur, wie sie unser Grundgesetz hergibt, keinem in Strukturen und Notwendigkeiten eines Einsatzgeschehens denkenden Menschen noch vermittelbar. Da gibt es Strukturen, die dem Bund gehören – die sind aber nur für den Kriegsfall; da gibt es Strukturen der Länder, die aber nicht ohne weiteres für die Kreise und Gemeinden „auf Knopfdruck“ genutzt werden können; da gibt es Ressourcen, die der Bund nicht mehr benötigt, die aber für die Länder sehr hilfreich sein könnten, und die dennoch nicht (mehr) da sind, weil die Rechnungsräte dagegen waren, diese den Ländern oder Kommunen unentgeltlich zu übereignen (obwohl dem Bürger ja eigentlich egal ist, ob sein Steuer-Euro für eine Bundes- oder eine Landesaufgabe eingesetzt wird – Hauptsache, er wird sachgerecht eingesetzt).
Denken wir an die Alarmierung: die seinerzeit vom Bund für Verteidigungszwecke aufgebauten Sirenen wurden von diesem nicht mehr benötigt (was ja durchaus auch in Frage gestellt werden könnte, das ist aber nicht mein heutiges Thema). Anstatt diese nun unmittelbar den Ländern, Kreisen und Gemeinden für deren Zwecke zur Verfügung zu stellen, hat der Bund sie den Kommunen zum Kauf angeboten (!) und viele haben dieses Angebot dann sogar dankend abgelehnt. Das Ende vom Lied: ein funktionierendes flächendeckendes Sirenennetz ist mutwillig aufgegeben worden und muss nun, wo man seine Notwendigkeit und Bedeutung erkannt hat, für teuer‘ Geld wieder aufgebaut werden.
Wenn sich sowohl Bund als auch Länder gemeinsam als verantwortlich für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Schadenssituationen verstanden hätten, wäre es wahrscheinlich zu einer solchen Fehlleistung nicht gekommen. Aber man hat in den üblichen Kategorien der Verwaltung gedacht („erster Schritt des Verwaltungshandelns: prüfen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit“) und die Notwendigkeit, gerade in Schadenssituationen nicht zu verwalten, sondern zu führen, überhaupt nicht berücksichtigt.
Bleiben wir bei der Alarmierung: während in NRW jede Leitstelle eines Kreises oder einer Stadt in der Lage ist, die Warnapps „NINA“ oder „KatWarn“ über das einheitliche Warnsystem MoWaS auszulösen, gibt es solche lokalen Auslösemöglichkeiten in Rheinland-Pfalz dem Vernehmen nach nicht. Hier müssen diese Warnmeldungen erst an zentrale Stellen gegeben werden, die dann die Auslösung vornehmen, und wenn es stimmt, was berichtet wird, dann hat man im Kreis Ahrweiler anscheinend gar nicht an MoWaS gedacht und lediglich über KatWarn gewarnt mit der Folge, dass die Warnung an den Nutzern der NINA-App vorbeiging. Die Nicht-Nutzung vorhandener Infrastrukturen in einer solchen Lage ist aber ein Kardinalfehler, der nicht mehr zu beheben ist. Ob dies mitursächlich für Todesopfer sein kann, wird der Staatsanwalt ermitteln und vermutlich später ein Gericht klären.

Und der dritte „Pfefferhase“ sei gleich noch nachgeschoben: jeder, der einmal eine Ausbildung in einem taktischen Führungssystem genossen hat, kennt den Grundsatz „Abschnitte bilden und delegieren“. Das falscheste, was man in einer solchen Lage machen kann, ist, alle Entscheidungen „nach oben“ zu ziehen und zu versuchen, zu führen wie der alte Fritz auf dem Feldherrnhügel: alles hört auf mein Kommando! Die Bundeswehr hat dies sogar in ihren Regelungen für die militärische Unterstützung im Katastrophenfall hinterlegt: wird „militärischer Katastrophenalarm“ ausgelöst, bedeutet dies die Berechtigung für den Truppenführer vor Ort, alles was ihm notwendig und sinnvoll erscheint einsetzen zu dürfen, ohne vorher „weiter oben“ nachfragen zu müssen – er muss lediglich melden, was bereits eingesetzt ist, damit die Führung nicht die Übersicht verliert. Eigentlich gilt dies auch im Katastrophenschutz: die Führungsdienstvorschrift, der sich alle Organisationen gemeinsam unterworfen haben, nennt dies „Führen nach Auftrag“ und „lageorientiertes Handeln“. Wenn man dann aber in einem Fernsehbericht den Leiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit der Einlassung vernimmt, er habe sich noch kein Bild vor Ort über die Lage machen können, weil er ständig Aufträge unterzeichnen müsse, dann fragt man sich, wo diese Persönlichkeit ihre Führungsausbildung gemacht hat oder ob deren Inhalte verstanden worden sind. Man beachte: die ADD Trier ist die zuständige Mittelbehörde des Landes Rheinland-Pfalz für den Katastrophenschutz, also keine Stelle, die der Zufall des Augenblicks böse getroffen hat, sondern deren Handeln gerade auf solche Lagen ausgerichtet sein sollte.
Ich finde es richtig, dass man einen zentralen Bereitstellungsraum am Nürburgring eingerichtet hat – eine große Zahl von Einheiten lässt sich über solche zentralen Punkte besser koordinieren und einsetzen. Danach hätte aber jede Gemeinde die Berechtigung haben müssen, die bei ihr benötigten Fähigkeiten unmittelbar dort abzurufen. Angeblich musste dies aber über die ADD Trier geschehen, wenn Berichte stimmen, und das hat dazu geführt, dass angeforderte Kräfte nicht oder zu spät vor Ort waren und andere schließlich frustriert wieder ohne Einsatz heimgefahren sind. Was hätte ein gewiefter Taktiker gemacht? Er hätte sich ein paar Einheiten als seine taktische Reserve („Einsatzreserve ADD“) unmittelbar unterstellt, um sich nicht „bloßzustrampeln“ und auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können, den übrigen großen Teil aber zum Abruf durch die Gemeinden freigegeben, so dass diese sehr rasch an benötigte Fähigkeiten gekommen wären, ohne ein langwieriges Anforderungswesen durchlaufen zu müssen. Und hätte man es richtig toll gemacht, hätte man am Nürburgring noch ein Verbindungsbüro mit einer Führungskraft jeder Gemeinde installiert, so dass der Bürgermeister „zuhause“ mit seinem Mitarbeiter hätte abstimmen können, was verfügbar ist und was man zielorientiert einsetzen kann. Eigentlich kennt man das ja bereits: die Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr bilden diese Fähigkeit bezogen auf den militärischen Bereich planmäßig ab – warum also ähnliche erprobte Strukturen nicht auch bei den zivilen Institutionen auf der Gemeindeebene einsetzen? Aber: um so zu handeln, muss man Taktik gelernt haben, man muss bereit sein, Abschnitte zu bilden und zu delegieren und man muss vor allem seinem nachgeordneten Bereich Vertrauen entgegenbringen. Ob diese Voraussetzungen da waren oder aber vielleicht doch gefehlt haben, werden die weiteren Untersuchungen zeigen.

In den kommenden Wochen und Monaten werden sicherlich noch viele „kundige Thebaner“ über das Ereignis des deutschen „Hochwassersommers“ nachdenken und sich Gedanken über Fehler machen. Wichtig ist aber, dass nicht nur Fehler erkannt, sondern vor allem Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Daher auch hier abschließend meine Gedanken zur Lösung:

  1. Die antiquierte anlassorientierte Aufteilung der Verantwortung zwischen Bund und Ländern (Krieg vs. Frieden) sollte aufgegeben werden. Was hindert uns eigentlich daran, hier eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zu sehen, die mit einheitlichen Strukturen und der Einbindung aller Ressourcen abgearbeitet werden kann? Es darf einfach nicht mehr sein, dass Luftretter der Wasserwacht aus Bayern nicht in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen können, weil deren Einsatzmittel ein Hubschrauber der Bundespolizei und nicht der Landespolizei ist.
  2. Die Leitstellen sind Dreh- und Angelpunkt jedes Einsatzgeschehens und nicht zuletzt der Alarmierung. Daher gehört in jede Leitstelle, egal wer gerade der Betreiber ist, die Möglichkeit, Alarmierungen über MoWaS auszulösen und alle notwendigen Kräfte anzufordern und einzusetzen, bis dann die behördliche Einsatzleitung den Einsatz übernimmt. Hier darf es keinen Bruch und keine zeitliche Lücke geben. Dass zu einem solchen System dann auch Cell-Broadcasting als Alarmierungsmittel gehört, versteht sich von selbst – hier hat der Bund ja nun bereits die erforderliche Kehrtwendung vollzogen. Die „Sirene in der Hosentasche“ jedes einzelnen kann die noch immer klaffende Warnlücke weitgehend schließen – sie wird unbedingt gebraucht!
  3. Es muss endlich sichergestellt werden, dass die Verwaltungsspitzen, auf die im Katastrophenfall eine Unmenge an Verantwortung zukommt, sich für diese Aufgabe qualifizieren, und zwar nicht irgendwann, sondern am besten vor der Übernahme der Aufgabe, spätestens aber unmittelbar nach dem Aushändigen der Ernennungsurkunde. Niemand würde es verstehen, wenn bei der Truppe ein Bataillonskommandeur eingesetzt würde ohne vorher die erforderliche Stabsausbildung absolviert zu haben – bei einem Landrat oder Oberbürgermeister (der im Zweifel mehr „verbundene Truppen“ als nur ein Bataillon zu führen hat) nimmt man das hin in der Hoffnung, dass Gott demjenigen, dem er ein Amt gibt, schon irgendwie den Verstand dafür zukommen lassen wird. Katastrophenschutz ist eine höchst qualifizierte Aufgabe – bei jedem Gruppen- oder Zugführer der Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation wird dies ganz selbstverständlich so gesehen, aber beim „Chef“, der für einen ganzen Kreis oder noch mehr zuständig ist, nicht? Das darf nicht sein!
  4. Und ein letztes: in den vergangenen Jahrzehnten sind wichtige fachdienstliche Fähigkeiten des Katastrophenschutzes verloren gegangen. Ich denke hier an Informations- und Kommunikationstechnik, an Trinkwasseraufbereitung und Trinkwassertransport, an die Fähigkeit zur Einrichtung von Feldlagern, an logistische Strukturen für einen Tage und Wochen dauernden Einsatz. Liegt es an der Kommunalisierung von Gefahrenabwehr, dass man heute fast überall davon ausgeht, Einsatzkräfte könnten am Abend wieder im eigenen Bett schlafen und sich zu Hause duschen und verpflegen? Schon bei den Einsätzen an der Elbe haben diese Fähigkeiten schmerzlich gefehlt. Einige Hilfsorganisationen haben daraus ihre Schlüsse gezogen und eigene Strukturen hierfür geschaffen – ein einheitlicher systemischer Ansatz dafür besteht jedoch bis heute nicht. Diese Ressourcen müssen dringend (wieder) aufgebaut werden!

So, jetzt habe ich erst einmal genug räsoniert und mir Frust vom Leibe geschrieben – mal schauen, ob es Resonanz hierauf gibt. Vielleicht ergibt sich aus meinen Gedanken ja eine muntere Diskussion!

Nein, ich ändere die Überschrift nicht! Ich weiß, dass das grammatikalisch falsch ist und eigentlich „lehrt“ heißen müsste, aber: es handelt sich um einen „running gag“ aus meiner Studienzeit (Lehramt). Wir hatten einen Prof, der sich lang und breit und immer wieder über die Unterschiede zwischen „lehren“ und „lernen“ auslassen konnte, was uns Studiker natürlich veranlasste, uns immer wieder darüber zu amüsieren und lustig zu machen. Deshalb: das bleibt so, wie es ist! Punktum!

„Als die Römer frech geworden …“ – oder: Gedanken über die Bedeutung der Schlacht im Teutoburger Wald

In den Urlaub zu fahren löst manchmal ungewöhnliche Gedanken aus, wahrscheinlich nicht nur bei mir. Ein paar Tage in Xanten (ist übrigens als Zielort für einen Kurztrip sehr zu empfehlen) haben bei mir nahezu „defätistische“ Überlegungen ausgelöst, als wir das Freilichtmuseum mit den Ausgrabungen aus der CUT („Colonia Ulpia Trajana“) besucht haben. Manche städtebaulichen und kulturellen Errungenschaften aus der römischen Zeit wären auch heute nach zweitausend Jahren noch nachahmenswert. Die Struktur der Vermischung zwischen Wohnen und Arbeiten in den Insulae, die Hygiene- und Badekultur in den Thermen, die geradezu an die Moderne gemahnende Verwendung von Baustoffen sind hoch beeindruckend und stellen in Frage, ob wir uns in der Zwischenzeit tatsächlich so sehr weiterentwickelt haben wie wir manchmal meinen. Wasserleitungen, Abwasserentsorgung, Fußbodenheizung und vielen mehr: alles das hatten die Römer bereits vor 2000 Jahren in ihrer Garnisonsstadt am Niederrhein! Wir haben den gleichen Stand erst nach vielen Jahrhunderten wieder erreicht.

Und da kommt jetzt der ketzerische Gedankengang: für mich als jemand, der in Ostwestfalen aufgewachsen ist, war Armin der Cherusker („Hermannsdenkmal“) und die Schlacht im Teutoburger Wald etwas, das immer wieder als höchst bedeutsam für uns Deutsche angesprochen worden ist. Aber stimmt das überhaupt? Wäre es vielleicht sogar besser gewesen, dieses Geschehen hätte es nie gegeben?

Unstrittig ist: Arminius ist charakterlich kein Vorbild. Er hat sich als in Rom aufgewachsener Mensch gegen seine Umgebung gestellt und soll sich angeblich sogar damit, dass er die Cherusker und umliegenden Völkerstämme gegen die Römer geführt hat, treuwidrig verhalten haben. Es geht die Legende, dass er seinen „Seitenwechsel“ den Römern nicht deutlich gemacht habe und daher sein Sieg teilweise auf den Überraschungseffekt zurückzuführen sei, denn Varus habe nicht damit rechnen können, dass seine germanischen Hilfsvölker sich plötzlich gegen ihn stellen würden. Sei’s drum – Untreue und Seitenwechsel waren in römischer Zeit nicht unbedingt ungewöhnlich; dennoch sei die Charakterfrage hier erlaubt.
Aber was wäre gewesen, wenn die Römer den germanischen Raum zur damaligen Zeit tatsächlich kolonisiert hätten? Hätte die römische Kultur dann vielleicht schon um die Zeitenwende breit in Germanien Einzug gehalten? Hätte Rom dann vielleicht die Wirren der Völkerwanderung besser überstehen können? Es ist nicht auszuschließen, dass die Weltgeschichte dann einen anderen Verlauf genommen hätte; zumindest aber hätte römisch-mediterrane Kultur um Jahrhunderte früher zwischen Rhein und Elbe Einzug gehalten und zivilisatorisch gewirkt.
Jedenfalls wäre es vermutlich nicht verkehrt gewesen, wenn bereits die „alten Germanen“ etliche römische Errungenschaften übernommen und nicht durch ihren Sieg hinter den Rhein zurückgedrückt hätten.

Ich befürchte, dass ich bei künftigen Besuchen im Lipperland das Hermannsdenkmal nun mit anderen Augen betrachten werde: neben dem Monument nationaler Überhöhung des Sieges des Arminius über Varus wird es für mich künftig auch ein Mahnmal dafür sein, dass Germanien kulturell möglicherweise um Jahrhunderte zurückgeworfen worden ist. Und das ist doch eigentlich schade!

Und daher nun meine dringende Empfehlung: schaut euch das Freilichtmuseum und das Römermuseum in Xanten einmal an – die Archäologen des Landschaftsverbands Rheinland haben dort gute Arbeit geleistet. Ein Besuch ist sehr empfehlenswert!

https://apx.lvr.de

„Die Rente ist sicher“ – oder wie oder was?

Das Papier der „Rentenweisen“ im Wirtschaftsministerium wird zu Recht derzeit „in der Luft zerrissen“ – Rente mit 68 ist nicht nur unpopulär, sondern auch illusionsbehaftet. Viele Arbeitnehmer würden ihr Rentenalter dann nicht mehr gesund erreichen.

Andersherum aber: es ist keine Frage, dass eine steigende Zahl von Rentenbeziehern bei gleichzeitig größerer Lebenserwartung, dabei aber einer sinkenden Zahl von Beschäftigten als absolute Zahl und auch wegen des späteren Eintritts in das Berufsleben Finanzierungsprobleme aufwirft; dafür braucht man keine höhere Mathematik, sondern das zeigt schon ein einfacher Dreisatz.

Warum nicht mal etwas anders denken? Dass die Rentenversicherungsleistung für die Arbeitnehmer an ihren Lohn gekoppelt ist, halte ich für sachgerecht und das sollte auch nicht aufgegeben werden. Dieses „Äquivalenzprinzip“ ist unmittelbar nachvollziehbar und aus meiner Sicht gerecht, weil es die spätere Rente unmittelbar an die Lebensleistung knüpft. Aber: für die Arbeitgeberbeiträge – die aus meiner Sicht unbedingt beibehalten werden müssen, damit da kein Missverständnis entsteht! – ist dieses Äquivalenzprinzip nicht zwingend. Warum prüft man nicht, ob die Arbeitgeberbeiträge zukünftig nicht besser an die Wertschöpfung des Unternehmens gekoppelt werden? Als Nebeneffekt würde damit erreicht, dass Rationalisierungseffekte (steigende Wertschöpfung bei sinkender Lohnsumme) nicht zu Lasten der Rentenkasse gingen, sondern eine Reduzierung der Belegschaft mit sinkender Lohnsumme bei gleicher Wertschöpfung dennoch ausreichende Beiträge in die Rentenkasse bringen würde. Die Rente bliebe damit einerseits an die Lebensleistung der Beschäftigten gekoppelt, andererseits würden die Unternehmen unabhängig von Rationalisierungseffekten weiterhin im Maße ihrer Wertschöpfung an der Rentenfinanzierung beteiligt bleiben.

Und außerdem: wenn es einem Unternehmen mal schlecht geht, würde es in diesem Zeitraum wegen gesunkener Wertschöpfung weniger AG-Beitrag zu zahlen haben (was ihm helfen könnte, wieder aus dem „Loch“ herauszukommen) und später, wenn es ihm wieder besser geht, zahlt es unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten wieder nach dem Maß seiner Wertschöpfung in die Rentenkasse ein.

Wäre es nicht sinnvoll, ein solches Modell einmal durchzurechnen? Ich bin kein Versicherungsmathematiker, glaube aber, dass zumindest der Ansatz eines solchen „Wertschöpfungsbeitrags“ als Ersatz des lohnsummenbezogenen Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung einmal geprüft und durchgerechnet werden sollte.

„Ohne Reserven kann man nicht führen“

… oder: „Kommunikation ist nicht alles, aber ohne Kommunikation ist alles Nichts!“

Gestern ist in unserer Schnellteststelle des DRK Nordwalde genau das eingetreten, was immer mal passieren kann: durch einen Ausfall beim Festnetzprovider waren wir vom Internet abgeschnitten und konnten zunächst nicht auf die Datenbank mit den Anmeldungen zugreifen. Glücklicherweise konnte das Problem rasch behoben werden: durch Aktivierung einer Mobilfunk-Datenverbindung war kurze Zeit wieder eine Netzverbindung vorhanden und der Testbetrieb konnte ungestört weitergehen. Konkret bedeutet das bei uns, dass auf der Fritzbox im KdoW nur die Taste „WLAN“ gedrückt werden muss, um eine mobilfunkgestützte Datenverbindung aufzumachen.

Was zeigt uns das (und alle alten Fernmelder werden jetzt sagen, dass wir das immer schon gewusst haben): gerade im Kommunikationswesen sind Redundanzen auch heute noch (oder vielleicht gerade heute?) sehr wichtig! Sich nur auf einen Nachrichtenweg zu verlassen war schon während meiner Ausbildung im DRK-Fernmeldedienst der 70er ein fataler Fehler, und mit der heute üblichen Abhängigkeit von Datenverbindungen etc. gilt das umso mehr. Es ist und bleibt also sinnvoll (und das müssen auch alle diejenigen, die das Geld bereitstellen, berücksichtigen!), neben der datenfähigen Festnetzverbindung eine datenfähige Mobilfunkverbindung in der Hinterhand zu haben, neben dem BOS-Digitalfunk evtl. auch noch ein paar PMR-Geräte im Schrank zu haben oder – für den Weitverkehr – die Kurzwelle nicht einzumotten, sondern ein paarmal im Jahr auch auszuprobieren, und sei es nur, um die Einsatzkräfte in Übung zu halten.

Aber, wie gesagt: EIGENTLICH wissen wir das ja schon immer …

Das Waterloo des deutschen Föderalismus

Für mich steht inzwischen fest: die Corona-Situation hat sich als das Waterloo des deutschen Föderalismus erwiesen, insbesondere bezogen auf Art. 83 GG. Wenn durch den Bund erlassene Regelungen durch die Länder bei der Umsetzung verwässert oder sogar konterkariert werden können, ist ein Punkt erreicht, der so nicht mehr bestehen bleiben kann. Ich finde: Bundesrecht muss in bundeseigener oder Bundesauftragsverwaltung umgesetzt werden; die Länder sollen ihre eigene Durchführungs- und Entscheidungshoheit dort haben, wo sie selbst die Rechtsetzungsbefugnis haben (und, nebenbei bemerkt, dann auch die Finanzierung sicherstellen müssen). Alles andere ist „Durcheinanderverwaltung“, die sich dadurch auszeichnet, dass Verantwortlichkeiten bis zur Unkenntlichkeit verwässert werden.
Die Betriebswirtschaftslehre / Organisationslehre kennt das „AKV-Prinzip“: Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gehören in eine Hand. Unser real existierender Föderalismus mit Art. 83 GG verkehrt das ins Gegenteil!