20. Juli, Stauffenberg und heute

Am heutigen 20. Juli, an dem der Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus gedacht wird, kommen Stimmen auf, die die Motivation Stauffenbergs und seiner Mitstreiter in Frage stellen und teilweise sogar desavouieren wollen. Hintergrund ist, dass die Attentäter des 20. Juli erst relativ spät Widerstand gegen die Nazi-Diktatur geleistet haben; „sie hätten doch schon 1933 handeln können und müssen!“

Die Frage aber, ob jemand schon 1933 hätte anders handeln können als er gehandelt hat, ist einerseits müßig, verkennt aber auch andererseits den nach 1918 propagierten Rechtspositivismus, der davon ausging, dass unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung ordnungsgemäß gesetztes Recht auch immer rechtmäßig sei (siehe hierzu auch die Causa Filbinger: „was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“). Der Rechtspositivismus wurde insbesondere von Republikanern und Sozialisten propagiert, um die monarchistischen Strukturen der ehemalig kaiserlichen Verwaltung aufzubrechen und in das republikanische System zu überführen. Dass ordnungsgemäß gesetztes Recht dennoch naturrechtlich rechtswidrig sein kann, hat sich erst später entwickelt und heute (fast) allgemein durchgesetzt, nicht zuletzt durch die berühmte „Radbruchsche Formel“ von Gustav Radbruch. 

„Wo also […] Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze […]; so ist das Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während wie oben gezeigt wurde, die Grenze zwischen gesetzlichem Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist […].“

– Gustav RadbruchVorschule der Rechtsphilosophie. 2. Auflage, Göttingen 1959, S. 34.

 

Selbst heutzutage ist aber dieser Konflikt noch nicht aufgelöst und entfacht Diskussionen immer dort besonders stark, wo es um Gewissensentscheidungen geht – oder wo diktatorische Regime ihre Ziele auch mit Hilfe des Rechts durchsetzen wollen (z.B. DDR mit dem Republikfluchtgesetz und dem darauf basierenden Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze). 

(Konstruiertes) Beispiel: wenn Deutschland ein Gesetz erlassen würde, dass Flüchtlinge im Mittelmeer nicht gerettet werden dürfen, wäre das zunächst einmal – wenn das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist – positives Recht mit Bindungswirkung, kein Deutscher dürfte dann mehr in solchen Situationen Hilfe leisten. Dass so etwas heute absolut inakzeptabel wäre, bedarf wohl keiner näheren Erläuterung. 1920 aber und in den folgenden Jahren wäre mit dem Gesetzesbeschluss die Diskussion zu Ende gewesen und niemand hätte ein solches Gesetz ernsthaft in Frage gestellt – heute wird aber positives Recht an übergeordnetem Recht (Menschenrechte, Grundgesetz-Artikel 1) gemessen und kann daher rechtsunwirksam sein. Ein solches (fiktives) Gesetz wäre daher aus heutigen Sicht unwirksam und sogar rechtswidrig. 

Dieser Konflikt wäre aber einem staatstreuen Bürger der Weimarer Republik und der ersten Jahre des Nationalsozialismus überhaupt nicht bewusst gewesen – erst mit den Jahren kam es zu den Denkvorgängen und Denkkonflikten, die Menschen wie Stauffenberg dann zu einer Abkehr von ihrer bisherigen Einstellung führten. Stauffenberg vorzuwerfen, dass er diese Konflikte – die gegen jegliche Auffassungen der damaligen Zeit standen – schon 1933 hätte erkennen und danach handeln müssen, ist einfach hypertroph und verkennt, dass jeder Mensch immer nur nach den Erkenntnissen handeln kann, die ihm zum Zeitpunkt seiner Handlung zur Verfügung stehen – umso ehrenvoller, wenn man später bereit ist, von seinen bisherigen Einstellungen abzuweichen. Nicht nur deswegen gehört Stauffenberg für mich zu den Großen der deutschen Geschichte und des Widerstandes gegenüber den Nazis!

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Katholikentag 2018 – was bleibt?

Meine persönliche Bilanz

Der Katholikentag in Münster war die erste dieser Veranstaltungen, die ich fast komplett als Besucher und nicht rotkreuzdienstlich miterlebt habe. Insofern war das für mich ein ganz neues Erlebnis – und zwar ein sehr beeindruckendes, teilweise ergreifendes.

Ich habe die Gelegenheit genutzt, nicht etwa zu den vielen Diskussionen, Podien oder Gesprächen zu gehen, sondern ganz bewusst insbesondere die Kirchenmusik in den Vordergrund zu stellen – und das war gut so! Es hat drei der vielen Konzerte, die ich gehört habe, gegeben, die mir besonders in Erinnerung bleiben werden.

Das erste war das große Begegnungskonzert der vielen Chöre aus dem Bistum am Himmelfahrtstag. Nachdem wir bereits im Eröffnungsgottesdienst gesungen hatten, war dies ein echter Höhepunkt! Mehr als 4.300 Sängerinnen und Sänger aus dem gesamtem Bistum Münster haben ein Konzert von über einer Stunde Dauer gestaltet, das für alle Musikgeschmäcker etwas geboten hat. Für mich war dabei nicht etwa das erstmalig aufgeführte 16-stimmige „Halleluja-Carrillon“ das „Spitzenstück“, sondern das „Suche Frieden“ (ebenfalls eine Uraufführung) – ich denke, dass dies nicht nur meine Einschätzung ist, sondern auch vieler anderer, denn dieser Satz wurde dann auch die vielbejubelte Zugabe. Gänsehautfeeling! Man fühlte sich bistums-, aber auch weltweit verbunden mit Menschen gleichen Glaubens und gleicher Interessen; Unterschiede in Sprache und Hautfarbe werden dabei plötzlich zu den Marginalien, die sie eigentlich tatsächlich ja auch sind (oder zumindest sein sollten!).

Ein weiterer Höhepunkt war das Konzert des Kammerchors der Universität Münster am Samstagabend in der evangelischen Universitätskirche – Musik aus verschiedenen Epochen in einer Klarheit und mit einem Können, das man selten erlebt! Ich fand auch die Idee, immer wieder in dem Programm das „Verleih uns Frieden“ aufzunehmen, ausgesprochen gelungen, schlug es doch immer wieder den Bogen zum Motto des Katholikentages. „Verley uns Frieden“ von Schütz, dann später „Verleih uns Frieden“ von J.S. Bach und schließlich als Zugabe nochmals der gleiche Text nun in der Vertonung von Felix Mendelssohn-Bartholdy: das hatte was und für mich war das der krönende Abschluss meiner drei Katholikentags-Tage. Überhaupt: die Bitte und der Wunsch nach Frieden zog sich für mich sehr wohltuend durch den gesamten Katholikentag; ich finde, die Veranstalter, aber auch die Gestalter der einzelnen Aktivitäten haben diese Bitte und diesen Wunsch immer wieder einserseits dezent, andererseits aber auch mit dem gebotenen Nachdruck aufgenommen.

Was ist bei mir aber am meisten hängengeblieben? Ich denke, das war der Evensong in der Lambertikirche am Freitag Abend! Nicht nur wegen seiner musikalischen Qualität – dieser natürlich auch! -, sondern insbesondere wegen der besonderen Stimmung, die der „Offiziant“ (wie der liturgische Leiter beim Evensong genannt wird) durch seine Worte in die Abendandacht hereinbrachte. Es hat schon was, wenn man daran erinnert wird, dass die Glocken, die zu dem Evensong eingeladen haben, schon die Delegierten der Friedensverhandlungen von 1648 zum Gottesdienst riefen und dort schon 150 Jahre alt waren, mithin also schon vor der Reformation im Lambertiturm hingen. Es hat schon was, wenn der Offiziant darauf hinweist, dass die Kanzel, von der er spricht, dieselbe ist, an der der selige Kardinal von Galen noch in seiner Zeit als Pfarrer von St. Lamberti seine flammende Predigt gegen die Euthanasie und gegen die primitive Gedankenwelt der Nazis gehalten hat. Bleibt zu hoffen, dass dieser Geist auch heute weiterlebt und die in gleicher Art primitive Weltanschauung der heutigen blau-braunen Ideologen überwindet!

Was bleibt also? Für mich das Gefühl sowohl der horizontalen Einbindung (über Sprachen, Hautfarben, Religionen und Grenzen hinweg) in eine weltweit zu spürende positive Linie unseres Glaubens – das war übrigens auch immer wieder an den unterschiedlichen Kostümen, Trachten und liturgischen Gewändern der Teilnehmenden zu sehen. Andererseits aber auch der vertikalen Einbindung über Jahre und Jahrhunderte hinweg, was einem deutlich machte: man befindet sich in einer guten Abfolge vieler „Menschen guten Willens“ über Jahrhunderte hinweg, eine  Erinnerung, die einen trägt und Mut macht, diese guten Gedanken und diese gute Tradition weiterzugeben.

„Münster 2018“ war daher für mich eine wichtige, gute Veranstaltung, die mir wohl immer in Erinnerung bleiben wird – und die mich an vielen Stellen auch emotional berührt hat!

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Luftschlag auf Syrien – ein Dilemma!

Nach dem Luftschlag auf Syrien wird heftig diskutiert – war das richtig, war das zulässig, wurde die „Unschuldsvermutung“ eingehalten?

Ich finde: diese Fragen sind größtenteils falsch gestellt.

  1. „Unschuldsvermutung“:
    Zwischen Staaten gibt es kein Strafprozessrecht und damit auch keine einzuhaltende „Unschuldsvermutung“. Auch ein Strafrecht gegen Staaten hat sich noch nicht herausgebildet – und wird es wohl auch nie, dann „schuldig“ im strafrechtlichen Sinne können eigentlich immer nur Individuen werden und nicht Institutionen. Auch bei den Nürnberger und Tokioter Prozessen nach dem 2. Weltkrieg waren Individuen angeklagt und nicht der Staat als solcher – wie hätte man einen Staat auch bestrafen können? Man hat zwar sog. „verbrecherische Institutionen“ angeklagt, sie aber nicht im strafrechtlichen Sinne bestraft, sondern „nur“ aufgelöst (z.B. NSDAP und SS, um nur zwei zu nennen). Was wäre also, wenn tatsächlich „der Staat Syrien“ sich des verbrecherischen Einsatzes von Giftgas (hier wohl Chlorgas) schuldig gemacht hätte? Wer würde hingehen können, ihn aufzulösen? Schuld oder Unschuld eines Staates, also einer Institution, ist daher wohl eine falsche Begrifflichkeit – und damit auch eine wie auch immer geartete Unschuldsvermutung. Interessant nur, dass auf diesem Pferd in Deutschland insbesondere die Rechtspopulisten von der AfD und die Linkspopulisten von DIE LINKE reiten. Man könnte meinen, die Protagonisten dieser beiden Parteien wollen über eine mögliche „Kollektivierung von Schuld“ das Schuldigwerden von Individuen überdecken – ein Schuft, der bei Betrachtung der Herkunft bzw. Geschichte dieser beiden Parteien Böses dabei denkt!
  2. War aber der Luftschlag auf Syrien im völkerrechtlichen Sinne zulässig?
    Kurz und gut: ich weiß es nicht! Einerseits verstößt er unzweifelhaft gegen das Prinzip der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates, wie es z.B. seit dem Westfälischen Frieden 1648 festgelegt ist (das sog. „Prinzip von Westfalen“). Jeder Staat hat danach das Recht, seine inneren Angelegenheiten ungestört durch äußere Einflüsse selbst zu regeln, ohne dass ihm ein anderer Staat dazwischenreden oder dazwischenhandeln darf. Das „Prinzip von Westfalen“ hat mehrere Jahrhunderte lang im Wesentlichen zur Befriedung zwischen den Völkern beigetragen. Aber: das selbe Prinzip hat damit auch Auschwitz, Srebrenica und viele andere Situationen nicht verhindern können, denn dass ein Staat(schef) seine Handlungen gegen sein eigenes Staatsvolk (ganz oder in Teilen) richtet, war den Machern des Friedens von Münster und Osnabrück noch fremd – hier hat sich die Welt eindeutig zum Schlechteren entwickelt! Man bedenke: hätte Adolf Hitler nicht Krieg angefangen, wäre wahrscheinlich Auschwitz nie befreit worden, denn das Verbrechen an den Juden und anderen Bevölkerungsgruppen war nun mal „innere Angelegenheit“ des deutschen Reiches in seiner nazistischen Ausgestaltung und kein anderer Staat hätte in Deutschland unter der Ägide des „Prinzips von Westfalen“ militärisch eingegriffen! Nur der Krieg nach außen schuf eine Legitimation für militärisches Handeln anderer Staaten und hat damit in der Konsequenz auch zur Beendigung der Judenverfolgung geführt. Noch die Charta der Vereinten Nationen geht von diesem Prinzip der Nicht-Einmischung aus (außer, der Sicherheitsrat legitimiert andere Staaten zum Eingreifen – eine wichtige Weiterentwicklung, wie ich finde, die aber durch das Veto-Recht seiner ständigen Mitglieder ausgehöhlt wird) und auch die KSZE-Schlussakte schreibt dieses Prinzip noch fort.
    Allerdings: spätestens nach Srebrenica gibt es einen Wandel in der Auffassung der Völker: neben die Nicht-Einmischung ist inzwischen als Terminus die „Responsibility to protect“ getreten, die Verantwortung, Übergriffe gegen elementare Menschenrechte auch militärisch zu bekämpfen, wenn sie sich innerhalb eines Staates abspielen, ohne internationale Grenzen zu überschreiten. Diese Begrifflichkeit ist in ihrer Genese mit den Mordaktionen innerhalb des sich auflösenden Jugoslawien gedanklich fest verbunden. Die niederländischen Truppen, die rund um Srebrenica eingesetzt waren und die Mordaktionen dort – wegen des Prinzips der Nicht-Einmischung – tatenlos mit ansehen mussten, haben unter dieser Situation sehr gelitten und nicht zuletzt aus dieser Entwicklung heraus tritt aus meiner Sicht zunehmend die Schutzverantwortung der Staaten neben das Prinzip der Nichteinmischung. Ob dies allerdings heute schon umfassend als herrschende völkerrechtliche Meinung angesehen werden kann (Völkerrecht besteht bekanntlich nur zu einem geringen Teil aus geschriebenem Recht, ein größerer Teil ist Völkergewohnheitsrecht, das sich einfach aus der Praxis heraus entwickelt), dürfte strittig sein – immerhin beharren mit Russland und China zwei wichtige Mitglieder des Weltsicherheitsrats derzeit anscheinend noch immer uneingeschränkt auf der Geltung des „Prinzips von Westfalen“, was sie erst jüngst wieder durch das Veto bei bestimmten Entscheidungen zu UN-Resolutionen deutlich gemacht haben.
  3. Und was heißt dies nun? Folgt man dem hergebrachten Prinzip der Nichteinmischung, dann war der Luftschlag von USA, Frankreich und Großbritannien gegen Syrien sicher falsch, denn hier wurden innere Angelegenheiten Syriens von außen beeinflusst. Folgt man aber dem Prinzip der „Responsibility to protect“, dann war der Luftschlag gerechtfertigt, denn er diente dazu, einen Chemiewaffenangriff auf einen Teil der eigenen Bevölkerung zu sanktionieren und vor allem durch Zerstörung der Depots und Produktionsstätten eine Wiederholung zu verhindern. Anscheinend sind dabei auch alle Schritte getan worden, Verluste unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden – bislang zumindest haben weder Assad noch seine Verbündeten (anscheinend war ja auch Russland vorher eingeweiht) Verluste an der Zivilbevölkerung angeprangert, was mindestens Assad sicher getan hätte, wäre es dazu gekommen.
    Welchem der beiden Prinzipien „Nichteinmischung“ vs. „Schutzverantwortung“ man nun persönlich folgen will, mag – zumindest beim derzeitigen Stand der Diskussion – jeder für sich selbst beurteilen und entscheiden. Ich persönlich finde, dass es gute Gründe gibt, diesen Luftschlag für angemessen und berechtigt zu halten – und damit auch der Auffassung unserer Kanzlerin zu folgen.
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Wie lange soll die Bundeswehr noch in Afghanistan bleiben?

In Berlin steht gerade die Diskussion über eine weitere Einsatzverstärkung der Bundeswehr in Afghanistan an. Das wirft bei mir ein paar Fragen auf:

  • Wie lange soll dieser Einsatz eigentlich noch dauern? Die Bundeswehr ist inzwischen deutlich länger in Afghanistan als 1. und 2. Weltkrieg zusammengenommen gedauert haben – und ein Ende ist immer noch nicht absehbar. Wird Afghanistan für Deutschland der neue „dreißigjährige Krieg“ des 21. Jahrhunderts?
  • Welches Einsatzziel soll in Afghanistan eigentlich erreicht werden? Und gerade diese Frage scheint mir inzwischen vollends ungeklärt zu sein – sie leitet über zur Fragestellung, wie unsere Gesellschaft mit solchen Engagements überhaupt umgehen will!

Wenn man einen Kampfeinsatz beginnt, dann sollte man ihn mit dem Ziel beginnen, so bald wie möglich zu obsiegen und dann im befriedeten Gebiet eine neue zivile Verwaltung zu installieren. Das scheint mir hier aber nicht das Ziel gewesen zu sein – ich sehe halbherziges Handeln, und die Konsequenz ist ein „Krieg ohne Ende“, der niemandem hilft und zum Schluss wahrscheinlich mehr Leid schaffen wird, als ein massiver Zugriff, der dann aber auch zu einem Ende und einem neuen friedlichen Status führen kann.

Irgendwie erinnert mich das an die Leute, die sich zur Wahl stellen mit dem erklärten Ziel, später eben nicht die Regierung zu bilden. Ob dies nun Hasenfüßigkeit oder Halbherzigkeit ist, sei dahingestellt – richtig und sinnvoll ist dies in meinen Augen beides nicht und es perpetuiert eine unklare Situation! Hier in Afghanistan möglicherweise inzwischen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag!

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Was Martin Schulz hat stolpern lassen …

Schulz‘ Qualifikation ist/war die des „Dampfplauderers“ ohne inhaltliche Ambitionen — das hat ihn zum Schluss gefällt. Leider sind Dampfplauderer aber bei der veröffentlichten Meinung zunächst sehr beliebt, denn sie sind unterhaltsam und intellektuell wenig anstrengend. Der Typus des beharrlichen Arbeiters im Hintergrund, ohne Glamour und hochtrabendes Reden, ist dagegen wenig unterhaltsam; seine Effizienz und Effektivität stellt sogar ein dauerhaftes schlechtes Gewissen für alle diejenigen dar, „die auch einmal fünfe gerade sein lassen wollen“.

Wer in diesem meinen Klassifizierungsversuch die Personen Schulz (oder auch Lindner) einerseits, Merkel andererseits wiederzuerkennen glaubt, dem sage ich: ja, genau so habe ich es gemeint! Merkel regiert hocheffizient, erfolgreich und nachhaltig unser Land, ist dabei aber eine wenig „strahlende“ Persönlichkeit – und das wertet sie für den Boulevard eben ab. Man denke: diese Frau kocht zu Hause tatsächlich Rouladen — können Sie sich Lindner oder Schulz bei hauswirtschaftlicher Arbeit vorstellen?

Übrigens: der Typus des hart im Hintergrund arbeitenden Menschen war früher der klassische sozialdemokratische Arbeiter — heute ist diese Rolle von der CDU-Kanzlerin besetzt. Hat das in der Journaille benutzte Wort von der „Sozialdemokratisierung der Union“ etwa auch etwas mit diesem Phänomen zu tun?

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„Opfer“ im Ehrenamt?

Heute ist der internationale Tag des Ehrenamts / der Freiwilligen / oder wie das auch immer gerade genannt wird. Jedenfalls geht es darum, Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, zu würdigen und zu ehren, und das finde ich gut!

Weniger gut finde ich ein Sprüchlein, das gerade in Deutschland immer dann, wenn es um Ehrenamt geht, geklopft wird: dass wieder einmal Ehrenamtliche „ihre Freizeit geopfert“ haben oder einen ähnlichen Schmarrn!

Leute, nehmt zur Kenntnis: wer sich ehrenamtlich engagiert, macht dies nicht, „um ein Opfer zu bringen“ oder sich von anderen wortreich bedauern zu lassen. Ich zumindest bin ehrenamtlich an verschiedenen Stellen im Roten Kreuz, in der Kirche, in der Kultur tätig, weil mir dies Spaß macht und ich für mich selbst einen tieferen Sinn in dieser Aktivität erkenne – von „Opfer“ kann da aber keine Rede sein! Und ich glaube, dass viele, wenn nicht alle anderen Ehrenamtlichen das auch so sehen werden, falls sie nicht gerade masochistisch veranlagt sind. Und im Umkehrschluss: wenn mir ein Ehrenamt irgendwann keinen Spaß mehr machen sollte, dann beende ich es und suche mir eine andere Freizeitbeschäftigung – ich werde jedenfalls aber kein „Opfer bringen“ oder „meine Freizeit opfern“, um eine Aufgabe zu übernehmen, die mir keine Freude mehr macht. Das ist nämlich das besondere am Ehrenamt: dass man es beginnen kann, weil man selbst „Bock darauf hat“ und auch damit aufhört, wenn es einem nicht mehr gefällt, und das ganz ohne finanzielle Interessen.

Das ist aber auch eine wichtige Botschaft für Gruppierungen, Vereine und Institutionen, die mit ehrenamtlich Tätigen zusammenarbeiten: ihr habt die verdammte Pflicht und Schuldigkeit. die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es für Ehrenamtliche eben Spaß macht und Erfüllung bringt, bei euch mitzumachen – auf „Opfer“ dürft ihr aber nicht spekulieren, denn dann sind eure Ehrenamtlichen bald weg und dann werdet ihr sehr rasch merken, was ihr falsch gemacht habt.

Also: wer mich und Millionen andere Ehrenamtliche am heutigen 5. Dezember erfreuen möchte, der entwickelt die Rahmenbedingungen in seinem Bereich so, dass es uns Freude bereitet, an der gemeinsamen Aufgabe mitzumachen – aber bitte: redet nicht vom Opfer! Wir sind nämlich keine „Opferbringer“, sondern Menschen, die miteinander arbeiten, um unsere gemeinsame Welt ein kleines Stückchen weit zu verbessern – meinetwegen durchaus aus Verantwortungsbewusstsein, aber immer vor allem aus Freude an der Sache!

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Strafzumessung

Heute wird vehement in verschiedenen Medien über die Strafzumessung für einen der „Aktivisten“ (ich nenne sie „Chaoten“) anlässlich des G 20-Gipfels in Hamburg diskutiert. Zum Sachverhalt: das zuständige Gericht hatte für das Werfen von Flaschen auf Polizeibeamte sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe von 31 Monaten verhängt – der Aufschrei auf Facebook, in verschiedenen Blogs und auch in Rundfunk und Fernsehen war groß!

Nur: ist das wirklich so ungewöhnlich? Die angeklagten Taten lassen einen Strafzumessungsspielraum von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe zu. 10 Jahre sind 120 Monate; mit 31 Monaten liegt damit das Strafmaß bei unter einem Drittel der Höchststrafe – sicherlich keine exorbitant hohe Quote. Das Jammern, dass der Täter ein Ausländer (Niederländer) ist, der „ja nicht wissen kann, dass das Werfen von Flaschen auf Polizeibeamte in Deutschland so hoch bestraft wird“, trifft ebenfalls ins Leere, denn: wenn ich in der Schweiz mit dem Auto zu schnell unterwegs bin oder in Enschede falsch parke, muss ich ebenfalls die dort üblichen Strafmaße ertragen und kann mich nicht mit Unwissenheit herausreden. Und dass eine Strafaussetzung auf Bewährung nicht erfolgte, liegt in der Natur der Sache – das geht nämlich nur bei Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten, scheidet also bereits aus rechtlichen Gründen hier aus.

Ich kann also an diesem Strafmaß nichts Verwerfliches finden – immer vorausgesetzt, die tatsächlichen Gründe halten stand. Und dass irgendwelche Randalierer – unabhängig ob von links oder von rechts – damit nochmals eindrücklich vor Augen geführt bekommen, dass Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte in unserem Land kein Kavaliersdelikt sind, ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt nach vorne hin zu einer wieder deutlicher werdenden Respektkultur gegenüber den Menschen, die für die Sicherheit und den Schutz ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu sorgen haben!

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Air Berlin – ich bin da skeptisch!

Air Berlin ist Pleite – daran gibt es wohl nichts mehr zu rütteln. Und die Bundesregierung stopft in diesen Laden noch 150 Mio. Euro, dem eigenen Bekunden nach, um den Urlaubern, die mit Air Berlin nach Malle oder sonstwohin geflogen sind, die Rückkehr sicherzustellen.

Nur: stimmt das überhaupt? Wer im Urlaub nach Malle oder in die Türkei oder in die DomRep oder nach Thailand oder nach XXX jettet, macht das in aller Regel im Rahmen einer Pauschalreise – und die Pauschalreisenanbieter müssen ihre Kunden auch nach Ausfall des Flug-Carriers zurückholen. Nix also mit „Gefahr, nicht aus dem Urlaubsort zurückzukommen“ – hier sind die Reiseveranstalter gefordert und weder die Bundesregierung noch der Steuerzahler.

Bleiben also die Individualreisenden. Und da finde ich: wer mindestens in den vergangenen drei Monaten so blöd war, einen Flug bei Air Berlin zu buchen, der ist selbst schuld, wenn er jetzt festsitzt. Dass Air Berlin kurz vor der Pleite steht, pfiffen die auf den Titelseiten der Tageszeitungen – und mehr noch auf den Wirtschaftsseiten – domizilierenden Spatzen bereits seit Wochen und Monaten von allen nur erreichbaren Dächern. Wer trotzdem noch bei Air Berlin gebucht hat, hat dies sehenden Auges getan – entweder, um die defizitären Minipreise dieser Airline noch ein letztes Mal nutzen zu können oder weil er risikogeil ist und mal sehen will, wie das ist, wenn man nicht mehr nach Hause kommen kann. Aber auch hier sehe ich keine Notwendigkeit, dass Bundesregierung oder Steuerzahler diese Zocker jetzt mit Millionensummen absichern – der Ruhrpottler würde sagen: „selbst in Schuld“!

Was bleibt? Ich gehe davon aus, dass anders als Frau Zypries uns gestern glauben machen wollte wahrscheinlich die Rückzahlung dieser Bürgschafts/Kreditsumme eben nicht gesichert ist. Woll’n ma‘ rechnen: 150 Millionen Euro sind für jeden Bundesbürger vom Baby bis kurz vor dem Grabe stehend ca. 2 Euro. Also denke ich darüber nach, bei meiner nächsten Steuerzahlung die auf mich entfallenden 2 Euro abzuziehen mit dem Hinweis darauf, dass Frau Zypries hier Steuergeld in die Tonne gekloppt hat, ohne dafür rechtlich noch moralisch verpflichtet gewesen zu sein – und vor allem, ohne dass hierzu schon rein technisch eine Notwendigkeit bestand. Und Firmen, die wie Air Berlin inzwischen seit vielen Jahren defizitär gewirtschaftet haben, sollten daraus lernen: ein Geschäftsmodell darauf aufzubauen, dass den eigenen Kunden letztendlich durch den Steuerzahler „der Arsch gerettet wird“, ist zutiefst unmoralisch und hat jedenfalls mit Sozialer Marktwirtschaft im Sinne von Müller-Armack und dem unserer Gesellschaft immanenten Subsidiaritätsprinzip nichts, aber auch garnichts zu tun!

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„Omatag“ auf der LaGa

Landesgartenschau in Bad Lippspringe – ein schöner Anlass, um mit Isas und meiner Mutter einen Tagesausflug dorthin zu machen. Katharina und Valentin haben sich uns angeschlossen, und unser Mazda 5 konnte mal wieder seine Qualitäten als Familienkutsche ausspielen.

Der Tag war anspruchsvoll: Frühstück mit Katharina und Valentin zu Hause, dann Oma Anni abholen, Weiterfahrt nach Lage, Oma Erna dazupacken, Weiterfahrt nach Bad Lippspringe bis zum LaGa-Parkplatz, von dort mit dem Shuttlebus bis zum LaGa-Gelände, E-Scooter für Oma Erna am Eingang abholen und zur Shuttle-Haltestelle bringen, und dann endlich(!) aufs Gelände.

Ein schöner Tag (obwohl mir Bad Essen vor ein paar Jahren besser gefallen hat), und auch das Wetter hat gehalten. Erst zum Kaffee gegen 1700 Uhr ging der Regen los. Anschließend die umgekehrte Prozedur wie bei der Hinfahrt, und kurz nach 2100 Uhr waren wir dann wieder zu Hause.

Der Tag hat sich für uns und vor allen für die Omas gelohnt!

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Zwei Tage nach Manchester

Ja, auch ich bin sauer – uns zwar stinksauer – über das, was in Manchester passiert ist. Und dass wir nun noch mehr unsere Volksfeste und Veranstaltungen „verrammeln“ sollen, um einen vermeintlichen Schutz aufzubauen, kann meine Wut keineswegs verringern.

Sauer bin ich aber auch über die Zeitgenossen (und interessanterweise insbesondere „Zeitgenossinnen“, denn Frauen scheinen hier den Ton anzugeben), die momentan einem unreflektierten Fremdenhass das Wort zu reden scheinen – das geht bis zum „ab ins Gas“, wie ich es gerade wieder auf Facebook lesen musste.

Wen sollen wir denn hier „rausschmeißen“? Jeden muslimischen Mitbürger, der seit Jahrzehnten treu und brav in Deutschland seine Arbeit tut und am Freitag in seine Moschee geht? Jeden Flüchtling aus Syrien, der darauf hofft, dass er für die verabscheuungswürdigen Taten von Menschen, die seine Hautfarbe tragen und Sprache sprechen, aber hier geboren sind und bereits in 2. oder 3. Generation in Deutschland leben, nicht in „Sippenhaft“ genommen wird?

Oder müssen wir nicht vielleicht doch eher den Co-Piloten einer Fluggesellschaft „rausschmeißen“, der mit einer einzigen Tat um ein Mehrfaches mehr Menschen getötet hat als die Terrorattacken in Deutschland der vergangenen Jahre zusammen?

Oder vielleicht doch eher die Autofahrer, die alleine im vergangenen Jahr 2016 den Tod von etwa 3.300 Menschen alleine in Deutschland auf ihr Gewissen geladen haben?

Gerade letzteres scheint in Deutschland zum „Grundrauschen“ unserer Gesellschaft zu gehören; so richtig regt sich darüber nun wirklich niemand auf, obwohl gerade der motorisierte Straßenverkehr in jedem Jahr einen hohen Blutzoll fordert. Wir nehmen das als Kollateralschaden einer modernen Gesellschaft – genau so wie einen kriminell herbeigeführten Flugzeugabsturz – einfach hin.

Aber warum in aller Welt reagieren viele Leute gerade bei Ereignissen wie Manchester so irrational? Warum werden gerade bei solchen Ereignissen menschenverachtende Sprüche en masse abgesondert? Ist die Tat eines kriminellen in Manchester geborenen Engländers mit nahöstlichen Wurzeln per se „schlimmer“ als die Tat eines kriminellen deutschen Co-Piloten, obwohl letzterer deutlich mehr Menschen getötet hat?

Ich bin sauer und wütend – aber eigentlich weiß ich im Augenblick nicht, auf wen ich sauer und wütend sein soll!

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